Aktenzeichen 1 BvR 1576/17, 1 BvR 1702/17

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RCNWH6XRTT9FQLJWMV

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 05.10.2020

Keine Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG), wenn Erfolg der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung nicht unterstellt werden kann - kein Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung bei mangelnden Gründen für Erhöhung des Mindestwertes gem § 37 Abs 2 S 2 Halbs 2 RVG

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