Aktenzeichen 3 B 22/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2018:200718B3B22.17.0
RCN:
RCNWGXWETC3USQB63T

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 20.07.2018

Luftsicherheitskontrolle des Handgepäcks - hier: Mitnahmeverbot für Mozarella, Krabben- und Fischsalat

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