Aktenzeichen X B 124/10

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RCNWFR8K6KQVSWK8DN

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 18.05.2011

Keine Bindung an das Schätzungsergebnis eines anderen Senats - förmliche Dokumentation des Beginns einer Außenprüfung - Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten - keine Aufteilung der Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuerklärung - Antrag auf Erhebung eines Zeugenbeweises

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