Nichtannahmebeschluss: Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen bei einem gegen die Föderative Republik Jugoslawien am 30.05.1999 geführten NATO-Luftangriff - Verfassungsbeschwerden teils wegen Verfristung und nicht hinreichender Substantiierung unzulässig, teils unbegründet
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