Aktenzeichen X B 100/10

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RCNWDWE9GNTAD2MS7X

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 10.08.2011

Gerügte Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel - Antrag auf Tatbestandsberichtigung - Bestimmung der Gewinnerzielungsabsicht bei mehreren selbständigen Tätigkeitsbereichen - Keine einkunftsartenübergreifende Einkünfteerzielungsabsicht - Totalgewinnprognose bei Saisonbetrieb - Unterlassene Rüge fehlender Beweiserhebung - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache

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