Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG durch Anordnung von Zwangsmitteln in der Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs - hier: fehlende Verhältnismäßigkeit bei Erzwingung einer Aussage mit bestimmtem Inhalt - eidesstattliche Versicherung als milderes Mittel
ÖffnenErlass einer eA, die Vollziehung einer Festsetzung von Zwangsmitteln im Zwangsvollstreckungsverfahren auf Herausgabe von Schriftstücken sowie auf Auskunftserteilung einstweilen auszusetzen - mögliche Verletzung von Art 2 Abs 1 GG durch Erzwingung der Auskunft eines bestimmten Inhalts durch Zwangsmittel statt einer wahrheitsgemäßen Auskunft durch eidesstattliche Versicherung
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