Aktenzeichen 1 BvR 1623/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2022:rk20221110.1bvr162317
RCN:
RCNWBXRZ9BZF79QNPM

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Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 10.11.2022

Nichtannahmebeschluss: Mitwirkung eines seit mehreren Jahren abgeordneten Richters an Entscheidung eines LSG verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - hier: Verfassungsbeschwerde bzgl PKH-Versagung im sozialgerichtlichen Verfahren nach Erledigung unzulässig - Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses nicht dargelegt - Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 2 BVerfGG) mit Blick auf ursprüngliche Erfolgsaussichten

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