Aktenzeichen 10 AZR 33/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2024:240124.U.10AZR33.23.0
RCN:
RCNWBTC5PDP8RLJLYB

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 24.01.2024

Urlaubsgeld - Gesamtzusage - Schriftformgebot bei Nebenabrede - ablösende Betriebsvereinbarung - tarifvertraglicher Regelungsvorrang - Umdeutung

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