Fluggastrechte: Ausgleichsleistungsanspruch bei Versäumung eines Anschlussfluges infolge eines weniger als drei Stunden verspäteten Zubringerflugs; Verspätung von mehr als drei Stunden bei Erreichen des Endziels
ÖffnenVorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Fluggastrechtverordnung: Ausgleichszahlung bei Abflugsverzögerung unterhalb der definierten Grenzen mit verspäteter Ankunft am letzten Zielort um mehr als drei Stunden
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