Versammlungsrechtliche Beschränkung, Fahrraddemonstration auf Autobahnteilabschnitt BAB 8, Änderung der Streckenführung (ohne Autobahnabschnitt), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gefahrenprognose, Abwägung zur Herstellung praktischer Konkordanz
Öffnen