Aktenzeichen VII B 146/12

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 13.05.2013

Vorliegen eines Verfahrensfehlers bei Verwertung fremdsprachiger Internet-Auszüge - Keine Revisionszulassung wegen Fehlern bei der Anwendung des materiellen Rechts - Keine Klärungsbedürftigkeit wegen divergierender Behördenentscheidungen

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