Aktenzeichen III ZR 211/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:271022UIIIZR211.20.0
RCN:
RCNW7E5S9E7B2NFW5T

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 27.10.2022

Haftung des Automobilherstellers in einem sog. Dieselfall: Sekundäre Darlegungslast zur Kenntnis der verfassungsmäßigen Vertreter von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung -  Diesel-Fall, sekundäre Darlegungslast

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