Aktenzeichen VI ZR 358/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:250619UVIZR358.18.0
RCN:
RCNW6V2KEFJPXEYGTP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.06.2019

Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu einem nach dem Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelten Preis; Pflicht eines Autohauses zur Inanspruchnahme des Restwertmarktes im Internet

Öffnen

Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. VI ZR 358/18
Bundesgerichtshof, VI ZR 358/18, 25.06.2019.
Az. 15 U 156/17
Oberlandesgericht Köln, 15 U 156/17, 23.08.2018.
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.