Aktenzeichen IX R 56/05

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RCNW6AVA7X2K687LRY

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 09.03.2011

(Auslegung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 - Abgrenzung zwischen sog. "echten" Verlusten und sog. "unechten" Verlusten - Absetzungen für Abnutzung - Verfassungsmäßigkeit der sog. Mindestbesteuerung)

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