Aktenzeichen 5 P 9/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2016:151216B5P9.15.0
RCN:
RCNW5HUACD75S83BVY

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 15.12.2016

Schriftlichkeitsgebot des § 69 Abs. 2 Satz 5 BPersVG

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