Aktenzeichen I ZR 235/10

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RCN:
RCNW27QW9R6SXUBXYF

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 25.04.2012

Markenrechtsverletzung: Ungebrochene Durchfuhr nachgeahmter Ware durch das Bundesgebiet; Markenschutz im Bestimmungsland; Ansprüche auf Unterlassung der Einfuhr und des Inverkehrbringens markenverletzend gekennzeichneter Waren gegen den Spediteur - Clinique happy

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 235/10
Bundesgerichtshof, I ZR 235/10, 25.04.2012.
Az. 5 U 152/08
Oberlandesgericht Köln, 5 U 152/08, 22.04.2009. Oberlandesgericht Hamm, 5 U 152/08, 29.01.2009.
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