Aktenzeichen I ZR 177/11

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ECLI:
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RCN:
RCNVYHG9F3UV78FV8P

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 20.09.2012

Urheberrechtsschutz: Angemessene Beteiligung des Rechteinhabers bei Verkauf von Computerspielen im Billigstpreis-Sektor

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 12.06.2012

Urheberrechtsschutz: Angemessene Beteiligung des Rechteinhabers bei Verkauf von Computerspielen im Billigstpreis-Sektor

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 177/11
Bundesgerichtshof, I ZR 177/11, 20.09.2012. Bundesgerichtshof, I ZR 177/11, 12.06.2012.
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