Aktenzeichen 2 ARs 122/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:110422B2ARS122.22.0
RCN:
RCNVY29WF8JYMKEP89

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.04.2022

Befasststein einer Strafvollstreckungskammer mit der Entscheidung über eine Reststrafenaussetzung bei Verlegung drei Monate vor dem Zwei-Drittel-Termin

Öffnen
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.