Aktenzeichen 7 B 1/12

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RCN:
RCNVW6QNSDARK6EJ9T

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 08.08.2012

Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung bei Fragen des auslaufenden bzw. ausgelaufenen Rechts

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