Aktenzeichen I R 92/09

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 08.12.2010

Schweizer Altersrente unterfällt nicht dem Kassenstaatsprinzip - Abgrenzung zwischen Leibrente und Ruhegeld - Abkommensautonome Auslegung des Begriffs "Ruhegehalt" - Doppelbesteuerung - Billigkeitsmaßnahme durch Anrechnung von Quellensteuer

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