Aktenzeichen X ZR 110/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:140218BXZR110.17.0
RCN:
RCNVVAQN4Y5JMXY3TD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.02.2018

Patentnichtigkeitssache: Pflicht des Antragstellers zur Darlegung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht bei Widerspruch einer Partei; Geheimhaltungsinteresse eines Privatgutachters - Akteneinsicht XXIII

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