Aktenzeichen XI ZR 386/13

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RCNVUB9K3EWYFCNR7U

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.06.2015

Wertpapierkauf im Kommissionsgeschäft: Haftung des Kommissionärs/einer Bank wegen Nichtnennung des Dritten in der Ausführungsanzeige für den Erwerb von Optionsscheinen

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Verfahrensgang

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Az. XI ZR 386/13
Bundesgerichtshof, XI ZR 386/13, 23.06.2015.
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