Aktenzeichen 6 StR 227/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:211020B6STR227.20.0
RCN:
RCNVT46M8ZNYLZUPX3

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.10.2020

Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Kenntnis und Billigung des Wohnungsinhabers von Lagerung und Vertrieb von Betäubungsmitteln

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