Aktenzeichen X B 111/15

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ECLI:
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RCN:
RCNVREDRYW5MK8Y7E5

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 01.12.2015

(Verbrauch des Antragsrechts nach § 34 Abs. 3 EStG trotz unberechtigter Gewährung des ermäßigten Steuersatzes in einem früheren Bescheid)

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Verfahrensgang

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Az. X B 111/15
Bundesfinanzhof, X B 111/15, 01.12.2015.
Az. 3 K 387/14
FG Nürnberg, 3 K 387/14, 25.11.2015.
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