Aktenzeichen 1 ABR 59/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BAG:2017:180717.B.1ABR59.15.0
RCN:
RCNVQGF88H7RD4AUJB

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Bundesarbeitsgericht: Beschluss vom 18.07.2017

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für Gesundheitsschutz

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