Aktenzeichen VI R 50/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2022:U.231122.VIR50.20.0
RCN:
RCNVNBFZEENAD3NV9Q

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 23.11.2022

Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

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Verfahrensgang

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Az. 8 K 2655/19
FG München, 8 K 2655/19, 20.11.2020.
Az. VI R 50/20
Bundesfinanzhof, VI R 50/20, 23.11.2022.
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