Aktenzeichen IV R 51/10

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ECLI:
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RCN:
RCNVMLD6W9ZYEAWRGN

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 27.03.2013

Fehlende Beschwer für Antrag auf mündliche Verhandlung

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 13.12.2012

(Durchschnittssatzgewinnermittlung nach § 13a EStG nicht für reinen Weinbaubetrieb)

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Verfahrensgang

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Az. IV R 51/10
Bundesfinanzhof, IV R 51/10, 27.03.2013. Bundesfinanzhof, IV R 51/10, 13.12.2012.
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