Aktenzeichen B 12 KR 18/17 R

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ECLI:
ECLI:DE:BSG:2018:040918UB12KR1817R0
RCN:
RCNVLTVM2ABLYMSHCP

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Bundessozialgericht: Urteil vom 04.09.2018

Rentenversicherung - Versicherungspflicht - arbeitstherapeutische Tätigkeit im Maßregelvollzug - Beschäftigung - Einbeziehung der Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung einem besonderen Bundesgesetz vorzubehalten ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden - Einrichtung zum Vollzug freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt ist nicht mit der Aufnahme von Behinderten zu deren Betreuung gleichzustellen

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