Erneute unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 31 Abs 2, Abs 3 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (juris: ZVG HA) - unzureichende Darlegungen zum Umfang der durch die vorgelegten Normen bewirkten Ungleichbehandlung - zudem unzureichende Ausführungen zum Gleichlauf des verfahrensgegenständlichen landesrechtlichen Zusatzversorgungssystems mit derjenigen Rechtslage, die den herangezogenen Leitentscheidungen des BGH zugrunde lag
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