Aktenzeichen V ZR 33/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2024:090224UVZR33.23.0
RCN:
RCNVE3YPMV5RZG4C49

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.02.2024

Wohnungseigentumssache: Voraussetzungen der Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Durchführung oder Gestattung einer baulichen Veränderung; Prüfungsmaßstab bei einer Anfechtungsklage gegen einen dem Verlangen eines Eigentümers stattgebenden Beschluss; Vorliegen einer grundlegenden Umgestaltung der Wohnanlage

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Verfahrensgang

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Az. 29 S 136/22
Landgericht Köln, 29 S 136/22, 26.01.2023.
Az. V ZR 33/23
Bundesgerichtshof, V ZR 33/23, 09.02.2024.
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