Aktenzeichen XII ZR 83/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:260423BXIIZR83.22.0
RCN:
RCNVDZG2RD78B8ERQX

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.04.2023

Gewerberaummiete: Mehrkostenerstattung bei unterlassener Zurverfügungstellung der angemieteten Räumlichkeiten; Beweiserhebung über Mietdifferenzschaden

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Verfahrensgang

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Az. XII ZR 83/22
Bundesgerichtshof, XII ZR 83/22, 26.04.2023.
Az. 10 U 167/21
Oberlandesgericht Düsseldorf, 10 U 167/21, 23.06.2022.
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