Aktenzeichen IV ZR 52/08

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.03.2011

Krankentagegeldversicherung: Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Mobbingsituation am Arbeitsplatz

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Verfahrensgang

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Az. IV ZR 52/08
Bundesgerichtshof, IV ZR 52/08, 09.03.2011.
Az. 5 U 65/05
Oberlandesgericht Köln, 5 U 65/05, 13.02.2008.
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