Aktenzeichen V ZR 305/13

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RCNVAC7LR8766LNUKW

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 07.11.2014

Grundstücksnutzung zum Betrieb von Telekommunikationslinien: Inhaltskontrolle hinsichtlich des formularmäßig vereinbarten Nutzungsentgelts

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