Aktenzeichen 2 ARs 322/21

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:131021B2ARS322.21.0
RCN:
RCNVA8YPJHHHUAGG7P

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.10.2021

Zuständigkeit in Strafvollsteckungssachen: Befasststein einer Strafvollstreckungskammer mit der Entscheidung über eine Reststrafenaussetzung in Ansehung der Verlegung des Verurteilten in eine andere Vollzugsanstalt

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