Aktenzeichen 2 AZR 388/10

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RCNV9KZ8823SK9GLNM

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Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 08.09.2011

Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

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Verfahrensgang

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Az. 2 AZR 388/10
Bundesarbeitsgericht, 2 AZR 388/10, 08.09.2011.
Az. 7 Ca 1658/09
Arbeitsgericht Wuppertal, 7 Ca 1658/09, 24.11.2009.
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