Aktenzeichen I ZR 190/13

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RCNV7CYL98EEFJJX3J

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Bundesgerichtshof: Versäumnisurteil vom 19.03.2015

Internationaler Straßengüterverkehr: Haftungsbefreiung für den Frachtführer bei Transportgutschaden infolge eines Verlade- oder Verstaufehlers des Absenders

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