Aktenzeichen VI R 48/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2019:U.221019.VIR48.17.0
RCN:
RCNV6A5ECT3S8HX3AZ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 22.10.2019

Aufwendungen für die Sanierung einer Grabstätte keine außergewöhnliche Belastung

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