Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung von Auslieferungshaft mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) - unzureichende Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Maßstäben sowie Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen
Öffnen