Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts aus Art 6 Abs 2 S 1 GG durch eine im Wege der einstweiligen Anordnung erfolgte Entziehung der elterlichen Sorge - Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei sofortigem Entzug der elterlichen Sorge - Entbehrlichkeit des Sorgerechtsentzugs bei (vorübergehender) Fremdunterbringung - Gegenstandswertfestsetzung
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