Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung einer später mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke und vor der Eintragung der aus dieser hervorgegangenen deutschen Marke - Amplidect/ampliteq
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.