Aktenzeichen I ZR 15/14

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RCN:
RCNV3UJ2NCJHR4NCFD

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 23.09.2015

Grenzen des Markenschutzes: Ahndung von Verletzungshandlungen während der Geltung einer später mit Wirkung ex tunc für nichtig erklärten Gemeinschaftsmarke und vor der Eintragung der aus dieser hervorgegangenen deutschen Marke - Amplidect/ampliteq

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 15/14
Bundesgerichtshof, I ZR 15/14, 23.09.2015.
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