Aktenzeichen XI R 6/13

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RCNV3G8NDVBVFAUACA

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 12.08.2015

Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche Wertabgabe in sog. "Seeling-Fällen" unionsrechtskonform und verfassungsgemäß

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