Aktenzeichen IV R 28/10

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RCNV2EX67T7T7HYC42

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 06.06.2013

(Keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 GewStGa.F.) beim echten Factoring - Prüfung der Auslegung von Verträgen durch das FG0 in der Revisionsinstanz

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