(Sozialhilfe - Rückerstattung zu Unrecht erstatteter Sozialhilfeleistungen für aus dem Ausland übergetretene Hilfebedürftige - Kostenerstattungspflicht gem § 108 BSHG - Übergangsregelung des § 147 BSHG bzw § 115 SGB 12 - Eintritt des Erstattungsfalls vor dem 1.1.1994)
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