Aktenzeichen XII ZB 113/11

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.06.2011

Streitwert des Rechtsbeschwerdeverfahrens: Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung des BGH; Beschwer nach Versagung der Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsfrist

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Verfahrensgang

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Az. XII ZB 113/11
Bundesgerichtshof, XII ZB 113/11, 29.06.2011.
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