Aktenzeichen 2 ARs 398/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:151216B2ARS398.16.0
RCN:
RCNUTHVYW4F2GF3Z5K

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 15.12.2016

Gerichtsstandsbestimmung in Strafvollzugssache: Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Lockerungsbegehren nach Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderes Bundesland

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