Aktenzeichen 2 O 25999/09

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RCNUR6BG5W4PJCAXHN

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LG München I: Urteil vom 04.05.2023

Leistungen, Schadensersatzanspruch, Schlussrechnung, Dienstleistungsfreiheit, Vertragsschluss, Mitgliedstaat, Architektenvertrag, Dienstleistungen, Frist, Bauvorhaben, Anlage, Honorar, berechnung, Spanien, Treu und Glauben, Co KG, nationale Regelung

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