(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zufluss von Erwerbseinkommen und Kindergeld - Absetzung des Grundfreibetrages bei Erwerbstätigkeit gem § 11 Abs 2 S 2 SGB 2 nur vom Erwerbseinkommen - Sperrwirkung - keine Absetzung des Restfreibetrages oder der Versicherungspauschale vom Kindergeld)
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