(Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen i.S. des § 1 Abs. 2a GrEStG - Änderung des Gesellschafterbestands - Teilweise Rückübertragung - Anzeige eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 2a GrEStG)
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