Aktenzeichen 1 StR 252/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:040820B1STR252.20.0
RCN:
RCNUQ775ZS9MMKD36A

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 04.08.2020

Härteausgleich bei der Strafzumessung: Ausgleich für die fehlende Möglichkeit einer Gesamtstrafenbildung mit einer Vorverurteilung im EU-Ausland

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