Aktenzeichen B 3 KS 2/21 R

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RCN:
RCNUN8XPL8WQVDXALZ

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Bundessozialgericht: Urteil vom 10.11.2022

Künstlersozialversicherung - Tanzpädagogin - selbstständige künstlerische Tätigkeit - Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach dem KSVG erstreckt sich nicht über die zwischenzeitliche Beendigung dieser Tätigkeit hinaus auch auf die Zeit nach ihrer Wiederaufnahme

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